Kredite für Freiberufler

Kredite für Freiberufler im unabhängigen Vergleich

  • Kreditvergleich
  • Blog
  • Forum
Jetzt Kredite vergleichen

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR): So funktioniert sie für Freiberufler ganz einfach

31. März 2025 · Moderator

Als ich mich selbstständig gemacht habe, hatte ich von Buchhaltung ungefähr so viel Ahnung wie von Quantenphysik. Ich dachte: „Ich mach einfach meine Rechnungen, sammel die Belege – und dann wird das schon.“ Aber spätestens bei der ersten Steuererklärung kam die große Frage: Was genau ist eigentlich diese EÜR – und wie funktioniert sie?
Falls es dir ähnlich geht oder du gerade erst loslegst: Kein Stress. In diesem Beitrag erkläre ich dir, wie die Einnahmen-Überschuss-Rechnung funktioniert, warum sie für die meisten Freiberufler:innen Pflicht ist – und wie du sie einfach, übersichtlich und ohne Panik erledigst.


Was ist die EÜR – und wer muss sie machen?

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (kurz: EÜR) ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung. Sie ist gedacht für Selbstständige, Freiberufler:innen und kleine Unternehmen, die nicht buchführungspflichtig sind – also keine Bilanz erstellen müssen.

Und das bist du ziemlich sicher, wenn du:

  • Freiberuflich tätig bist (z. B. als Texter:in, Designer:in, Coach etc.)
  • Weniger als 600.000 € Umsatz oder 60.000 € Gewinn im Jahr machst

Du siehst: Für die meisten Solo-Selbstständigen ist die EÜR genau das richtige Werkzeug.


Wie funktioniert die EÜR genau?

Eigentlich ist das Prinzip simpel: Du rechnest Einnahmen minus Ausgaben – und das Ergebnis ist dein Gewinn.

Einnahmen = Alles, was auf deinem Geschäftskonto eingeht (z. B. Honorare, Lizenzgebühren)
Ausgaben = Alles, was du fürs Business brauchst (z. B. Software, Website, Fortbildung, Werbung)

Was zählt, ist der Zahlungsfluss. Die EÜR arbeitet nach dem sogenannten Zufluss-Abfluss-Prinzip. Das bedeutet: Einnahmen und Ausgaben zählen in dem Moment, in dem Geld tatsächlich geflossen ist – nicht, wenn die Rechnung geschrieben oder erhalten wurde.

💡 Beispiel: Du schreibst am 20. Dezember eine Rechnung, die erst im Januar bezahlt wird? Dann gehört sie in die EÜR fürs neue Jahr.


Was musst du erfassen?

Du brauchst im Grunde nur zwei Dinge:

  1. Eine saubere Übersicht über alle Einnahmen und Ausgaben (idealerweise digital, z. B. mit einem Buchhaltungstool)
  2. Belege für jede Ausgabe – und zwar vollständig und nachvollziehbar

Du musst deine EÜR jährlich mit der Steuererklärung abgeben – und zwar in elektronischer Form über ELSTER oder via Steuerberater:in.

Viele Tools wie Lexoffice, sevDesk oder FastBill nehmen dir hier schon viel Arbeit ab und erstellen die EÜR automatisch – vorausgesetzt, du buchst sauber mit.


Was bringt dir die EÜR im Alltag?

Ich weiß, für viele ist die EÜR „nur ein Steuerding“. Aber ehrlich? Sie kann viel mehr sein – nämlich dein wichtigstes Business-Kontrollinstrument.

Wenn du regelmäßig reinschaust, siehst du:

  • Wie sich deine Einnahmen entwickeln
  • Wo deine größten Kostenfaktoren liegen
  • Ob du profitabel arbeitest – oder nur beschäftigt bist
  • Welche Monate besonders stark oder schwach sind

Und das gibt dir die Möglichkeit, frühzeitig gegenzusteuern, neue Angebote zu planen oder Rücklagen zu bilden.


Mein Tipp: Mach die EÜR nicht nur fürs Finanzamt – mach sie für dich

Ich nutze meine EÜR nicht nur am Jahresende, sondern monatlich als kleines Controlling. So sehe ich, ob ich im Plan bin – oder wo ich was optimieren kann. Und das gibt mir ein gutes Gefühl, weil ich nicht mehr ins Blaue arbeite, sondern auf Basis von echten Zahlen.

Früher hab ich’s gehasst. Heute mag ich’s sogar ein bisschen. Und das liegt nicht nur an den Tools – sondern daran, dass ich verstanden hab: Die EÜR zeigt mir, wo mein Business wirklich steht.


Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist dein Freund – nicht dein Feind 😉

Wenn du dir regelmäßig einen Überblick über Einnahmen und Ausgaben verschaffst, ist die EÜR kein lästiges Steuerformular mehr, sondern ein starkes Tool für deine Selbstständigkeit. Und ganz ehrlich: Sobald du’s einmal durchblickt hast, ist es auch gar nicht mehr so wild.
Wenn du noch Fragen hast – oder wissen willst, wie du deine EÜR mit möglichst wenig Aufwand auf die Kette bekommst – schreib mir gern. Ich bin kein Steuerberater, aber ich weiß, wie’s sich in der Praxis wirklich anfühlt 😄

Bis bald – mit mehr Klarheit, weniger Zettelchaos und einem guten Gefühl beim Jahresabschluss.

Related Posts:

  • Dein erstes Freebie als Freiberufler: So gewinnst du…
  • Die perfekte Website für Freiberufler:innen: So…
  • Preise erhöhen – ohne schlechtes Gewissen
  • Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Was sie dir als…
  • Freiberufler und Buchhaltung: So behaltet ihr eure…
  • Wie ich mein Geschäftsmodell endlich so erklärt hab,…
Impressum Datenschutz
© 2025 Kredite für Freiberufler – unabhängige Informationen zu Krediten für Freiberufler.
Cookie-Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
  • Optionen verwalten
  • Dienste verwalten
  • Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten
  • Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
  • {title}
  • {title}
  • {title}