Abschreibung und Kreditrate: Warum ich für neue Praxistechnik zwei Pläne rechne

14. Oktober 2026 | Freiberufler Ratgeber

Ein neues Gerät soll die freiberufliche Praxis ergänzen. Im Angebot steht der Kaufpreis, die Bank nennt eine Rate und in der Ergebnisplanung taucht eine Abschreibung auf. Ich bin Alex und würde diese drei Größen nicht in eine einzige Monatszeile packen. Sie beantworten unterschiedliche Fragen.

Für die Planung möchte ich wissen, wann Geld benötigt wird und wie sich die Anschaffung im Ergebnis niederschlägt. Die steuerliche Behandlung lasse ich für das konkrete Gerät klären. Ich rechne hier weder mit einer pauschalen Nutzungsdauer noch mit einer versprochenen Steuerersparnis.

Mein Zahlungsplan beginnt mit dem Angebot

Ich lese, wann eine Anzahlung, eine Lieferung und eine Schlusszahlung vorgesehen sind. Dazu kommen gesondert angebotene Leistungen, etwa die Einrichtung oder eine Einweisung. Entscheidend ist zunächst, welche Zahlungen tatsächlich vereinbart werden sollen. Ein Gesamtpreis ohne Fälligkeiten reicht mir dafür nicht.

Bei einem Kredit stelle ich den vorgesehenen Auszahlungstermin daneben. Kann die Auszahlung rechtzeitig für die jeweilige Rechnung erfolgen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Wenn eine Anzahlung vorher fällig wird, ist die zeitliche Lücke ausdrücklich zu klären. Ich unterstelle keinen automatischen Vorschuss der Bank.

Abschreibung ist kein monatlicher Geldtransfer

Eine Abschreibung bildet einen Werteverzehr ab, löst aber nicht selbst jeden Monat eine Überweisung aus. Die Tilgung eines Kredits ist dagegen eine Auszahlung. In der Liquiditätsplanung muss sie deshalb vorkommen, auch wenn sie nicht dieselbe Funktion wie eine Abschreibung in der Ergebnisbetrachtung erfüllt.

Ich möchte daraus keine vereinfachte Steuerregel machen. Welche Anschaffung wie behandelt wird und welche Besonderheiten für eine freiberufliche Tätigkeit gelten, bespreche ich anhand der Unterlagen mit der steuerlichen Beratung. Für meinen Kontoplan zählt unabhängig davon der wirkliche Zahlungszeitpunkt.

Meine drei Listen bleiben miteinander verbunden

In Liste eins stehen Anschaffung und Nebenkosten mit Fälligkeit. Liste zwei enthält Kreditauszahlung, Zinsen und Tilgung nach dem tatsächlichen Plan. Liste drei erläutert die angesetzte Ergebniswirkung mit der fachlich bestätigten Grundlage. Die Listen sollen sich erklären, ohne dieselbe Ausgabe versehentlich doppelt als Geldabfluss anzusetzen.

Ein frei erfundener Monat zeigt den Unterschied

Ich nehme für einen späteren Betriebsmonat eine tatsächliche Kreditrate von 480 Euro an. Zur Veranschaulichung seien darin 400 Euro Tilgung und 80 Euro Zinsen enthalten. Daneben steht in meiner fiktiven Ergebnisübersicht ein Abschreibungsbetrag von 300 Euro. Das sind ausschließlich frei gewählte Werte, keine Konditionen und keine Aussage zur richtigen AfA eines Geräts.

Für den beschriebenen Kredit fließen in diesem Monat 480 Euro ab. Ich addiere nicht noch einmal die 300 Euro Abschreibung als zusätzliche Überweisung. Andere tatsächlich fällige Ausgaben wie Wartung oder Verbrauchsmaterial kommen selbstverständlich mit ihren eigenen Beträgen in den Zahlungsplan.

Ein besseres Ergebnis füllt noch kein Konto

Umgekehrt würde ich aus einer Ergebniszahl nicht direkt auf den verfügbaren Betrag schließen. Ein Kunde kann später zahlen, während die Kreditrate schon fällig ist. Ich setze erwartete Honorare daher mit einem nachvollziehbaren Zahlungstermin an und behalte offene Forderungen im Blick.

Ich plane auch den ersten Monat mit voller Belastung

Wenn ein Angebot zunächst eine Phase ohne Tilgung vorsieht, frage ich nach dem späteren vollständigen Kapitaldienst. Ich möchte genau den Monat sehen, in dem die vereinbarte Tilgung einsetzt. Die anfänglich niedrigere Zahlung ist für mich kein Beleg dafür, dass der Kredit über die gesamte Laufzeit ins Budget passt.

Ebenso frage ich nach laufenden Kosten des Geräts. Was ist verbindlich im Service enthalten, was wird separat berechnet? Muss ein bestehender Vertrag parallel weiterlaufen? Ich würde diese Fragen vor dem Vergleich der Finanzierungsangebote beantworten, damit ich dieselbe Leistung und denselben Bedarf vergleiche.

So bringe ich die Unterlagen ins Gespräch

Ich nehme Angebot, Zahlungsbedingungen und Kreditplan mit. Offene Annahmen kennzeichne ich deutlich: noch unbestätigte Zusatzkosten, erwartete Auslastung und mögliche Verzögerungen bei Honoraren. Einen zusätzlichen Umsatz durch das Gerät behandle ich als begründungsbedürftige Planung und nicht als garantierten Eingang.

Mein Vorschlag: Markiere in deinen Unterlagen alle echten Zahlungstermine und übertrage sie in eine Monatsübersicht. Stelle die Abschreibung separat dar. Wenn anschließend ein Monat zu knapp wird, lässt sich die Finanzierung gezielt besprechen, bevor die Technik verbindlich bestellt wird.

Für den Eingang der Honorare ergänze ich meinen Versandcheck für E-Rechnungen. Auch eine technisch akzeptierte Rechnung ersetzt in meiner Vorschau noch keinen tatsächlichen Zahlungseingang.