Freiberuflich gestartet: Warum ich im Gründungsjahr nicht mit der 100.000-Euro-Grenze rechne
Ein neues freiberufliches Angebot läuft besser als erwartet, und die nächsten Honorare sind bereits zugesagt. Wenn ich in diesem Jahr erst mit der unternehmerischen Tätigkeit begonnen hätte, würde ich eine häufig genannte Umsatzgrenze besonders genau prüfen. Im Gründungsjahr ist für die Kleinunternehmerregelung die Grenze von 25.000 Euro maßgebend, nicht die von 100.000 Euro.
Diese Unterscheidung gehört für mich in die Auftragsplanung. Ich würde nicht erst zum Jahresende feststellen wollen, dass die Rechnungsstellung auf einer falschen Annahme beruhte. Ein guter Auftragsstand kann neue organisatorische Aufgaben auslösen.
Das Eröffnungsjahr hat eine eigene Grenze
Im Jahr der Aufnahme kommt es auf den tatsächlichen Gesamtumsatz des laufenden Kalenderjahres an. Wird die maßgebliche Grenze von 25.000 Euro überschritten, fällt bereits der Umsatz, mit dem sie überschritten wird, nicht mehr unter diese Kleinunternehmerbefreiung. Ich rechne daher nicht nur den übersteigenden Teil als betroffen.
Das bedeutet nicht, dass jede freiberufliche Leistung automatisch steuerpflichtig ist. Andere Steuerbefreiungen und Besonderheiten der Leistung müssen gesondert geprüft werden. Hier geht es um die Kleinunternehmerregelung, nicht um eine pauschale steuerliche Einordnung aller Berufe.
Eine neue Tätigkeit ist nicht immer ein neues Unternehmen
Für den Gesamtumsatz können mehrere unternehmerische Tätigkeiten zusammengehören. Wenn ich bisher schon unternehmerisch tätig war und nun ein zusätzliches freiberufliches Angebot starte, würde ich deshalb nicht einfach eine neue eigene Umsatzgrenze eröffnen.
Ich lasse klären, ob tatsächlich ein Eröffnungsjahr vorliegt und welche Tätigkeiten in die Betrachtung gehören. Die neue Website oder eine weitere Steuernummer wäre für mich allein kein ausreichender Beleg für einen steuerlichen Neustart.
Meine Übersicht trennt Auftrag und Zahlung
Was ist bereits vereinnahmt?
Ich führe die für den Gesamtumsatz relevanten vereinnahmten Entgelte nachvollziehbar zusammen. Auch Anzahlungen können dabei eine Rolle spielen. Eine pauschale Summe aller geschriebenen Angebote würde ich nicht ungeprüft als die maßgebliche Größe verwenden.
Die Einordnung einzelner Umsätze und möglicher Ausnahmen stimme ich mit der steuerlichen Beratung ab. So bleibt die Übersicht mit der tatsächlichen Buchführung verbunden. Ich möchte keine zweite Parallelrechnung, deren Grundlage später niemand mehr erklären kann.
Welche Zahlung steht als Nächstes an?
Neben den bisherigen Beträgen sehe ich mir anstehende Vorgänge an. Bei einem größeren Projekt prüfe ich früh, ob die Grenze erreicht oder überschritten werden könnte. Die Vorbereitung betrifft Leistungsbeschreibung, Vereinbarung mit dem Kunden und die richtige Rechnung.
Eine künstliche Verschiebung oder Aufteilung zur Umgehung einer Grenze würde ich daraus nicht ableiten. Mein Ziel ist eine richtige Behandlung des tatsächlichen Geschäfts, keine passende Darstellung um jeden Preis.
Die 100.000 Euro gehören in einen anderen Zusammenhang
Die Regel für ein bereits bestehendes Unternehmen habe ich im Beitrag zum Überschreiten von 100.000 Euro als Kleinunternehmer beschrieben. Sie darf nicht unbesehen auf das Eröffnungsjahr übertragen werden. Vorjahresprüfung und aktuelle Grenze müssen zur eigenen Situation passen.
Für meine Liquidität halte ich einen möglichen Wechsel sichtbar. Was bei einer Rechnung tatsächlich als Umsatzsteuer geschuldet wird und wie der vereinbarte Preis zu behandeln ist, muss konkret geklärt werden. Einen zusätzlichen Betrag würde ich nicht ungeprüft beim Kunden voraussetzen.
Mein nächster Schritt ist eine aktuelle Umsatzübersicht
Ich würde die bisherigen relevanten Zahlungseingänge zusammenstellen und die nächsten größeren Vorgänge mit der Beratung durchgehen. Offene Fragen kläre ich vor der nächsten Rechnung, soweit das möglich ist. Eine früh korrigierte Grundlage ist hilfreicher als ein vermeintlicher Sicherheitspuffer mit der falschen Grenze.
Wer 2026 neu gestartet ist, sollte daher das Eröffnungsjahr ausdrücklich ansprechen. Ich plane mit der passenden Regel für mein tatsächliches Unternehmen. Die häufig gehörte Zahl von 100.000 Euro allein ist dafür keine ausreichende Grundlage.