Überbrückungshilfe/ Neustarthilfe Juni 2022

Es steht nun fest. Die MPK und die Bundesregierung haben sich die Verlängerung der Überbrückungshilfe bis Juni 2022 verständigt. Damit umfasst sie den Zeitraum April, Mai und Juni. Im Kommentarbereich ist direkt die Frage aufgekommen, ob diese Verlängerung denn auch für die Neustarthilfe gilt. Also für die Hilfen für Selbstständige und Freiberufler.

Dazu die Bundesregierung im Beschlusspapier:

Auch die Überbrückungshilfe IV als zentrales Corona-Hilfsinstrument wird bis zum 30. Juni 2022 verlängert, um Unternehmen in weiterhin unsicheren Zeiten in bewährter Weise zu unterstützen. Die ergänzenden Programme Neustartund Härtefallhilfen werden parallel zur Überbrückungshilfe IV verlängert.

Damit können auch die Freiberufler aufatmen. Die Neustarthilfe wird ebenso bis Juni 2022 verlängert. Der Antragsstart wird Ende März erwartet. Bei neuen Infos werden wir diese direkt an euch weitergeben.

 

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