Antrag für Neustarthilfe 2. Quartal 2022 (April – Juni)

Es ist so weit! Die letzte Tranche der Coronahilfe kann nun über das Portal der Bundesregierung beantragt werden. Die Neustarthilfe 2. Quartal 2022 für Freiberufler und Solo-Selbstständige kann nun für die Förderzeiträume April, Mai und Juni 2022 angefragt werden. Eine weitere Verlängerung der Coronahilfen ist nach Auslaufen der Schutzmaßnahmen nicht vorgesehen. Die Endabrechnung für die Neustarthilfe muss bis Ende 2022 erfolgen. Die mögliche Rückzahlung von Fördergelder hätte bis Sommer 2023 Zeit.

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Hinweis. Eine Übersicht an Finanzierungsmöglichkeiten für Freiberufler finden Sie auf unserer Startseite.

 

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