Neustarthilfe für 2022 beantragen

Das Coronavirus belastet die Wirtschaft & damit die Selbstständigen und Freiberufler auch im Winter 2021/22. Die Bundesregierung und ihre Länderchefs haben sich daher verständigt die Neustarthilfe bis ins neue Jahr zu verlängern. Ein Zeitraum bis Ende März 2022 gilt hierbei als Konsens.

Ebenso sollen die Fristen für die Endabrechnungen und Rückzahlungen nach hinten verschoben werden.

Bisher ist nicht geklärt, ob die Neustarthilfe als Erweiterung zur Neustarthilfe 3 Plus angeboten wird, oder ob ein eigenständiger Antrag erforderlich sein wird. Der Antrag sollte ab Mitte Dezember möglich sein.

 

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