Freiberuf und Minijob? Das gilt es zu beachten!

Freiberufler können neben ihrer freiberuflichen Tätigkeit natürlich auch einen Minijob ausüben. Im Vorfeld gilt es sich jedoch über die rechtlichen Vorgaben und Besonderheiten zu informieren. Wir möchten mit diesem Artikel sämtliche Besonderheiten beleuchten. Ein Großteil ist auch auf Gewerbetreibende/ Selbstständige übertragbar.

Was ist überhaupt ein Minijob?

Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der das monatliche Arbeitsentgelt 450,- Euro nicht übersteigt. Für Minijobs gelten besondere Regelungen, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Für Freiberufler kann ein Minijob eine zusätzliche Einkommensquelle sein, um ihre Finanzen zu stabilisieren und ihren Lebensunterhalt zu sichern.

Unterschied zwischen Freiberufler und Minijobber

Freiberufler sind selbstständige (bzw. freiberuflich tätige) Personen, die ihre Dienstleistungen anbieten. Sie können ihre Arbeitsergebnisse unabhängig erbringen und ihre Arbeit selbstständig organisieren. Minijobber hingegen sind angestellte Person

Als Freiberufler einen Minijob ausüben?

Freiberufler können grundsätzlich neben ihrer eigentlichen Tätigkeit auch einen Minijob ausüben. Hierbei gibt es jedoch einige wichtige Punkte zu beachten:

  1. Sozialversicherungspflicht

Minijobber sind in der Regel sozialversicherungsfrei. Das bedeutet, dass keine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden müssen. Allerdings gilt diese Regelung nur, wenn der Minijob nicht die Hauptbeschäftigung darstellt. Auch gilt es zu beachten, dass bereits sozialversicherungspflichtig Beschäftigte als zusätzlicher Minijobber unter Umständen dennoch Beiträge abführen müssen.

  1. Freiberuf und Minijob – Steuerlicher Aspekt

Auch steuerlich müssen Freiberufler mit einem Minijob einiges beachten. Das zusätzliche Einkommen aus dem Minijob wird natürlich auch auf das Gesamteinkommen angerechnet und kann somit dazu führen, dass sich die Steuerlast erhöht.

  1. Arbeitszeiten und Prioitäten

Ein weiterer gewichtiger Punkt stellt die Arbeitszeit. Wer als Freiberufler bereits eine selbständige Tätigkeit ausübt, sollte darauf achten, dass die Arbeitszeit im Minijob nicht zu hoch ist. Eine zu hohe Arbeitszeit kann dazu führen, dass der eigentliche Freiberuf als Haupteinnahmequelle vernachlässigt wird und es zu einem Konflikt mit dem Finanzamt kommt.

  1. Versicherungen als Minijobber?

Wer als Freiberufler einen Minijob ausüben möchte, sollte sich über die Versicherungspflichten informieren. So sind Minijobber in der Regel unfallversichert. Wer jedoch eine freiberufliche Tätigkeit ausübt, sollte prüfen im Vorfeld, ob hierbei noch weitere Versicherungen notwendig sind.

  1. Es gilt stets den Arbeitsvertrag zu prüfen

Selbstverständlich gilt es auch hier den Arbeitsvertrag für den Minijob sorgfältig zu prüfen. Auch im Minijob müssen die Arbeitsbedingungen klar und eindeutig geregelt sein. Hierzu gehören beispielsweise die Arbeitszeiten, der Arbeitsort, der Urlaubsanspruch sowie die Vergütung.

Freiberuf und Minijob. Es ist möglich und lässt sich vereinbaren.

Wie sind Ihre Erfahrungen? Nutzen Sie dafür gerne unsere Kommentarspalte.

 

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