Auftraggeber liefert keine Unterlagen: Warum ich offene Honorare nicht als sichere Kreditrate plane

30. Oktober 2026 | Freiberufler Ratgeber

Bei einem Freiberufler kann ein Projekt im Kalender stehen, ohne dass die Arbeit tatsächlich beginnen kann: Der Kunde liefert nötige Unterlagen nicht, verschiebt den Start oder ruft vereinbarte Dienste nicht ab. Für meine Finanzplanung trenne ich dann drei Dinge: den Vertrag, einen möglichen Anspruch und das Geld, das wirklich auf dem Konto angekommen ist.

Ein geplanter Auftrag ist noch kein Zahlungseingang

Wenn ich eine Kreditrate aus meinem erwarteten Honorar kalkuliere, frage ich zuerst, was bereits geleistet und abgerechnet wurde, welche Teilzahlungen vereinbart sind und wann der Kunde zahlen soll. Ein unterschriebener Auftrag kann ein wichtiges Signal für die Planung sein. Er ist aber nicht dasselbe wie eine bezahlte Rechnung und schon gar kein verfügbarer Kontopuffer.

Ich markiere deshalb im Liquiditätsplan getrennt: bereits erhaltene Beträge, fällige Forderungen, vereinbarte nächste Meilensteine und offene Voraussetzungen für die Leistung. Für die Kreditrate verwende ich einen konservativen Puffer, falls sich der Projektstart weiter verschiebt.

Fehlende Mitwirkung kann rechtlich wichtig sein, entscheidet aber nicht allein

Das Bürgerliche Gesetzbuch beschreibt in § 293 den Annahmeverzug: Der Gläubiger gerät in Verzug, wenn er eine angebotene Leistung nicht annimmt. Für Dienstverträge enthält § 615 BGB eine Regel zur Vergütung, wenn der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug kommt. Der mögliche Anspruch hängt jedoch davon ab, was genau vereinbart wurde, welche Leistung angeboten werden musste und ob die gesetzlichen Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sind.

Ich leite daraus keine automatische Stornogebühr und keinen sicheren Zahlungsanspruch ab. Eine unterbrochene Zusammenarbeit, eine Kündigung, fehlende Kundendaten und ein nicht angenommener vereinbarter Termin sind unterschiedliche Situationen. Auch eingesparte Aufwendungen oder anderweitig erzielte Einnahmen können für die Berechnung relevant sein. Wenn der Betrag wirtschaftlich wichtig ist, lasse ich Vertrag und Ablauf fachkundig prüfen.

So dokumentiere ich die offene Frage

  • Was genau steht zu Starttermin, Mitwirkung des Kunden, Meilensteinen und Abnahme im Vertrag?
  • Welche Unterlagen oder Entscheidungen fehlen, seit wann und trotz welcher Nachfrage?
  • Habe ich meine eigene Leistung wie vereinbart angeboten oder bereits teilweise erbracht?
  • Welche Rechnung ist fällig, und welches Zahlungsziel gilt dafür?
  • Welche Kosten spare ich, wenn das Projekt pausiert, und welche Ersatzaufträge sind tatsächlich beauftragt?

Ich halte Nachfragen sachlich und schriftlich fest und bitte den Kunden um einen konkreten neuen Termin oder die fehlenden Informationen. Bei einem festgefahrenen Auftrag prüfe ich zuerst die vertraglichen Schritte, statt den vermuteten Anspruch als Guthaben zu verbuchen.

Für den Kreditantrag trenne ich Forderung und Kassenbestand

In einer Einnahmenplanung kann ich einen offenen Auftrag als Szenario aufführen. Ich kennzeichne ihn aber als ausstehend und rechne nicht so, als wäre das Honorar schon eingegangen. Für eine Finanzierungsentscheidung sind Kontoauszüge, Rechnungen, Zahlungseingänge und die schriftliche Auftragslage sauber auseinanderzuhalten. So sieht auch mein eigener Monatsplan realistischer aus.

Wenn ich mehrere laufende Projekte habe, vergleiche ich die erwarteten Zahlungstermine mit Rate, Umsatzsteuer, laufenden Betriebskosten und privaten Entnahmen. Das macht keine Kreditbewilligung sicher. Es hilft mir aber, die Darlehenshöhe nicht auf ein Honorar zu stützen, das noch von einer offenen Kundenmitwirkung abhängt.